Beauftragte (None) Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Laufende Nr
- 649
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die wesentliche Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Führungskräfte beim Arbeitsschutz. Dazu gehören nicht nur die präventiven Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, sondern alles, was der Arbeitssicherheit innerhalb des Betriebes und der Gesunderhaltung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dient. Neben der Beratungs- und Koordinationsaufgaben stehen die Überprüfung und Untersuchung von Arbeitsstätten, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Betriebsbegehungen und die Durchführung von Informations- und Aufklärungsaktionen/-strategien.
BBG
Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Ausbildung, die zum einen auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) erarbeiteten Richtlinien durchgeführt wird. Diese Weiterbildung wird von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Bildungseinrichtungen oder von staatlich bzw. berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgangsträgern angeboten. Die Ausbildung erfolgt differenziert entsprechend der Vorqualifikation als Ingenieur bzw. Techniker/Meister.